Rechtsprechung
RG, 17.12.1926 - II 103/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Konnte bei Aktiengesellschaften mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Jahres 1923 von der Vorlegung einer Bilanz und eines Geschäftsberichts für dieses Jahr ganz abgesehen werden? 2. Welche Anforderungen sind an die Vollständigkeit des vom Vorstand einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktiengesellschaft. Papiermarkbilanz. Geschäftsbericht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 115, 332
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.03.1967 - II ZR 245/63
Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen auf der Hauptversammlung einer …
In der Zeit, in der es noch keine dem § 112 AktG entsprechende Bestimmung gab, hat das Reichsgericht (RGZ 82, 182, 186; 105, 40, 46; 115, 332, 339) den Standpunkt vertreten, daß die Verwaltung einer Aktiengesellschaft nur dann Auskunft zu erteilen brauche, wenn dies die Hauptversammlung verlange, und daß der einzelne Aktionär bloß die Möglichkeit habe, hierauf hinzuwirken. - RG, 18.11.1927 - II 486/26
Genossenschaftsrecht.
Für das Aktienrecht hat der erkennende Senat ein solches Handeln der Mehrheit in ständiger Rechtsprechung als Anfechtungsgrund anerkannt (RGZ. Bd. 107 S. 75, Bd. 108 S. 43, Bd. 112 S. 14, Bd. 113 S. 188 und Urteil vom 17. Dezember 1926 II 103/26).